Image thumbnail

Agb F.schober

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der

F.Schober Marketing und Reise Gmbh,

Semmelweisgasse 4, 2460 Bruck an der Leitha,

Firmenbuchnummer: 474590b, Handelsgericht Korneuburg

 fs@fschober.at

 

  1. Die Verträge

1.1 Die F.Schober Marketing und Reise Gmbh erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der F.Schober Mareketing und Reisen Bezug Gmbh und die Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Abweichungen von diesen und sonstige ergänzende Vereinbarungen mit den Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der F.Schober Marketing und Reise Gmbh schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. AGB des Kunden breiterspricht die F.Schober Marketing und Reise Gmbh ausdrücklich. Eines weitere Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die F.Schober Marketing und Reise Gmbh bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen breiterspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt die verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die die Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6    Die Angebote der F.Schober Marketing und Reise Gmbh sind freibleibend und unverbindlich.

 

  1. Social Media Kanäle

Die F.Schober Marketing und Reise Gmbh weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es gibt das von der F.Schober Marketing und Reise Gmbh nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und –auftritte werden entfernt. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung, aber auch im Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall eine Zeit in Anspruch nehmen. Die F.Schober Marketing und Reise Gmbh arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen des Anbieters, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch den Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die F.Schober Marketing und Reise GmbH beabsichtigth, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jeder Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine eine Entfernung Inhalte zu erreichen, kann die F.Schober Marketing und Reise Gmbh aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

 

  1. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die F.Schober Marketing und Reise Gmbhvorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die F.Schober Marketing und Reise Gmbhdieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so vergoldet nach Regelungstehen:

3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die F.Schober Marketing und Reise Gmbhtreten der potentielle Kunde und die F.Schober Marketing und Reise Gmbhin ein Vertragsverhältnis.“ Auch dieser Vertrag liegt die AGB zu Grunde.

3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die F.Schober Marketing und Reise Gmbhbereits mit der Konzepterarbeit obwohlintensive Vorleistungen erbringt, er selbst noch keine Leistungspflichten haben.

3.3 Das Konzept untersteht in sprachlichen seinenn und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, des Schutzes des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der F.Schober Marketing und Reise Gmbhist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Gesetzes nicht.

3.4 Das Konzept enthält über werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und nicht den Schutz des Urheberrechts genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffens und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und damit Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und die Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden andere Marketing Strategien, Präsentatonen, Werbeartikel, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. auch wenn sie keine Werkhöhe erreicht.

3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu zu unterlassen, diese von der F.Schober Marketing und Reise Gmbhim Rahmen des Konzeptes präsentierten kreative Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines späteren Abschlusshauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerte zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6    Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der F.Schober Marketing und Reise GmbhIdeen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der F.Schober Marketing und Reise Gmbhbinnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7    Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die F.Schober Marketing und Reise Gmbhdem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die F.Schober Marketing und Reise Gmbhdabei verdienstlich wurde.

3.8    Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der F.Schober Marketing und Reise Gmbhein.

 

  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die F.Schober Marketing und Reise Gmbh, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die F.Schober Marketing und Reise Gmbh. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der F.Schober Marketing und Reise Gmbh.

4.2    Alle Leistungen der F.Schober Marketing und Reise Gmbh (insbesondere alle Vorentwürfe, Präsentationen, Werbestrategien, Skizzen und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3    Der Kunde wird der F.Schober Marketing und Reise Gmbh zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der F.Schober Marketing und Reise Gmbh wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4    Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die F.Schober Marketing und Reise Gmbh haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die F.Schober Marketing und Reise Gmbh wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die F.Schober Marketing und Reise Gmbh schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die F.Schober Marketing und Reise Gmbh bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der F.Schober Marketing und Reise Gmbh hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

 

  1. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1    Die F.Schober Marketing und Reise Gmbh ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2    Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die F.Schober Marketing und Reise Gmbh wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3    In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

 

  1. Termine

6.1    Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der F.Schober Marketing und Reise Gmbh schriftlich zu bestätigen.

6.2    Verzögert sich die Lieferung/Leistung der F.Schober Marketing und Reise Gmbh aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die F.Schober Marketing und Reise Gmbh berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3    Befindet sich die F.Schober Marketing und Reise Gmbh in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der F.Schober Marketing und Reise Gmbh schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

  1. Vorzeitige Auflösung

7.1    Die F.Schober Marketing und Reise Gmbh ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  2. b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  3. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der F.Schober Marketing und Reise Gmbh weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der F.Schober Marketing und Reise Gmbh eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2    Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die F.Schober Marketing und Reise Gmbh fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

  1. Honorar (Provision)

8.1    Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der F.Schober Marketing und Reise Gmbh für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die F.Schober Marketing und Reise Gmbh  ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 30 000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die F.Schober Marketing und Reise Gmbhberechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2    Das Honorar (Provision) versteht sich als Netto-Honorar (Provision) zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die F.Schober Marketing und Reise Gmbh für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar (Provision)  in der marktüblichen Höhe.

8.3    Alle Leistungen der F.Schober Marketing und Reise Gmbh, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar (Provision) abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der F.Schober Marketing und Reise Gmbh erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4    Kostenvoranschläge der F.Schober Marketing und Reise Gmbh sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der F.Schober Marketing und Reise Gmbh schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die F.Schober Marketing und Reise Gmbh den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5    Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der F.Schober Marketing und Reise Gmbh – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der F.Schober Marketing und Reise Gmbh die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der F.Schober Marketing und Reise Gmbh begründet ist, hat der Kunde der F.Schober Marketing und Reise Gmbh darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die § 1168 AGBG bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der § 1168 AGBG, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der F.Schober Marketing und Reise Gmbh zurückzustellen.

 

  1. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1    Das Honorar(Provision) ist inerhalb 8 Tagen ab Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der F.Schober Marketing und Reise Gmbh gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der F.Schober Marketing und Reise Gmbh.

9.2    Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der F.Schober Marketing und Reise Gmbh die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 40,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3    Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die F.Schober Marketing und Reise Gmbh sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4    Weiters ist die F.Schober Marketing und Reise Gmbh nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5    Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die F.Schober Marketing und Reise Gmbh für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6    Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der    F.Schober Marketing und Reise Gmbh aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der F.Schober Marketing und Reise Gmbh r schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

  1. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1  Alle Leistungen der F.Schober Marketing und Reise Gmbh, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der F.Schober Marketing und Reise Gmbh und können von der F.Schober Marketing und Reise Gmbh jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der F.Schober Marketing und Reise Gmbh  jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der F.Schober Marketing und Reise Gmbh  setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der F.Schober Marketing und Reise Gmbh dafür in Rechnung gestellten Honorare (Provision) voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der F.Schober Marketing und Reise Gmbh, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2  Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der F.Schober Marketing und Reise Gmbh, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der F.Schober Marketing und Reise Gmbh und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.3  Für die Nutzung von Leistungen der F.Schober Marketing und Reise Gmbh, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der F.Schober Marketing und Reise Gmbh erforderlich. Dafür steht der F.Schober Marketing und Reise Gmbh und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4  Für die Nutzung von Leistungen der F.Schober Marketing und Reise Gmbh bzw. von Werbemitteln, für die die F.Schober Marketing und Reise Gmbh konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des F.Schober Marketing und Reise Gmbh vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der F.Schober Marketing und Reise Gmbh notwendig.

10.5  Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der F.Schober Marketing und Reise Gmbh im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

10.6  Der Kunde haftet der F.Schober Marketing und Reise Gmbh für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars (Provision).

 

  1. Kennzeichnung

11.1  Die F.Schober Marketing und Reise Gmbh ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die F.Schober Marketing und Reise Gmbh und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2  Die F.Schober Marketing und Reise Gmbh ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

  1. Gewährleistung

12.1  Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die F.Schober Marketing und Reise Gmbh, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2  Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die F.Schober Marketing und Reise Gmbh zu. Die F.Schober Marketing und Reise Gmbh wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der F.Schober Marketing und Reise Gmbh alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die F.Schober Marketing und Reise Gmbh ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die F.Schober Marketing und Reise Gmbh mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3  Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die F.Schober Marketing und Reise Gmbh ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die F.Schober Marketing und Reise Gmbh haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4  Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der F.Schober Marketing und Reise Gmbh gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

 

  1. Haftung und Produkthaftung

13.1  In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der F.Schober Marketing und Reise Gmbh und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der F.Schober Marketing und Reise Gmbh ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2  Jegliche Haftung der F.Schober Marketing und Reise Gmbh für Ansprüche, die auf Grund der von der F.Schober Marketing und Reise Gmbh erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die F.Schober Marketing und Reise Gmbh ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die F.Schober Marketing und Reise Gmbh nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die F.Schober Marketing und Reise Gmbh diesbezüglich Schad- und klaglos zu halten.

13.3  Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der F.Schober Marketing und Reise Gmbh. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

 

  1. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

 

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

 

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

 

  1. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der F.Schober Marketing und Reise Gmbh und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1  Erfüllungsort ist der Sitz der F.Schober Marketing und Reise Gmbh. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die F.Schober Marketing und Reise Gmbh die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

16.2  Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der F.Schober Marketing und Reise Gmbh und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der F.Schober Marketing und Reise Gmbh sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die F.Schober Marketing und Reise Gmbh berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

16.3  Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst und gesetzlich nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

de_DE_formalGerman
de_DE_formalGerman